Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz wegen Nichterbringung der Arbeitsleistung; Urlaubsabgeltung; Überstundenvergütung
- rechtsportal.de
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen Ablehnung einer kurzfristig beantragten Urlaubsgewährung für die Dauer von drei Monaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen Ablehnung einer kurzfristig beantragten Urlaubsgewährung für die Dauer von drei Monaten
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 22.12.2016 - 18 Ca 2166/16
- ArbG Berlin, 22.12.2016 - 18 Ca 4350/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17
- BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (40)
- BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17
Ein Arbeitszeitkonto hält demnach fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands (zB § 615 Satz 1 und Satz 3, § 616 Satz 1 BGB , § 2 Abs. 1 , § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG ) nicht erbringen musste und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte und gezahlte Vergütung erbringen muss (…vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 20;… 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 17, BAGE 155, 310 ; 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 20, BAGE 152, 315 ).Demnach obliegt es dem Beklagten die den behaupteten Saldo begründenden Tatsachen im Einzelnen darzulegen (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 40).
(1) Behauptet der Arbeitnehmer zur Begründung eines (abzugeltenden) Arbeitszeitguthabens, geleistete Überstunden seien in ein vereinbartes Arbeitszeitkonto einzustellen, kann er sich, hat der Arbeitgeber die Stunden und den sich unter ihrer Berücksichtigung ergebenden Saldo des Arbeitszeitkontos nicht streitlos gestellt, nicht auf die Darlegung der Überstundenleistung beschränken, sondern hat als weitere Voraussetzung für eine Gutschrift die arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung der behaupteten Überstunden darzulegen (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 42).
Denn der Arbeitgeber muss sich Leistung und Vergütung von Überstunden nicht aufdrängen lassen, und der Arbeitnehmer kann nicht durch überobligatorische Mehrarbeit seinen Vergütungsanspruch selbst bestimmen (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 43;… 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13).
Er hat darüber hinaus darzulegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen seien (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 44; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe;… 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31, BAGE 141, 330 ;… 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 ff.).
Dazu muss der Arbeitnehmer darlegen, von welchen wann geleisteten Überstunden der Arbeitgeber auf welche Weise wann Kenntnis erlangt haben soll und dass es im Anschluss daran zu einer weiteren Überstundenleistung gekommen ist (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 48;… 10. April 2013 - 5 AZr 122/12 - Rn. 21).
- BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12
Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17
Denn der Arbeitgeber muss sich Leistung und Vergütung von Überstunden nicht aufdrängen lassen, und der Arbeitnehmer kann nicht durch überobligatorische Mehrarbeit seinen Vergütungsanspruch selbst bestimmen (…vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 43; 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13).Er hat darüber hinaus darzulegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen seien (…vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 44; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe;… 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31, BAGE 141, 330 ; 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 ff.).
Vielmehr muss der Arbeitnehmer darlegen, wer wann auf welche Weise zu erkennen gegeben habe, mit der Leistung welcher Überstunden einverstanden zu sein (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19).
Dazu muss der Arbeitnehmer darlegen, von welchen wann geleisteten Überstunden der Arbeitgeber auf welche Weise wann Kenntnis erlangt haben soll und dass es im Anschluss daran zu einer weiteren Überstundenleistung gekommen ist (…BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 48; 10. April 2013 - 5 AZr 122/12 - Rn. 21).
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17
Er hat darüber hinaus darzulegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen seien (…vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 44; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe;… 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31, BAGE 141, 330 ;… 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 ff.).Dazu reicht aber die widerspruchslose Entgegennahme der vom Arbeitnehmer gefertigten Arbeitszeitaufzeichnungen nicht aus (BAG 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - zu III 2 der Gründe; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 c der Gründe).
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07
Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17
Es gelten dieselben Maßstäbe wie für die Kündigung des Arbeitgebers (vgl. BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - Rn. 14 mwN, BAGE 100, 14 ).Fehlt es an einem wichtigen Grund oder ist die Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht eingehalten, so zeitigt die außerordentliche Kündigung keine Wirkung, kann aber uU in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - aaO).
- BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17
(aa) Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden fürderhin zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie vielmehr weiterhin entgegennimmt (BAG 6. Mai 1981 - 5 AZR 73/79 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch - zu § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG - BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - BAGE 122, 127 ). - BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03
Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17
Dazu reicht aber die widerspruchslose Entgegennahme der vom Arbeitnehmer gefertigten Arbeitszeitaufzeichnungen nicht aus (BAG 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - zu III 2 der Gründe; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 c der Gründe). - BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04
Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17
Es fehlt an einer konkreten schriftsätzlichen Darlegung des Beklagten, wann und wem von der Klägerin in der Vergangenheit Urlaub des Vorjahres im Folgejahr noch nach dem 31. März gewährt wurde (vgl. zu einer entsprechenden Darlegung auch BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - Rn. 39 ff.). - BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17
Im Übrigen kann der Urlaub nicht im Vorgriff auf das nächste Jahr erteilt werden, so dass zB im Vorjahr zu viel erteilter Urlaub nicht auf Urlaubsansprüche des nächsten Jahres angerechnet werden kann (vgl. zB BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 -, Rn. 21). - BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17
(aa) Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden fürderhin zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie vielmehr weiterhin entgegennimmt (BAG 6. Mai 1981 - 5 AZR 73/79 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch - zu § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG - BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - BAGE 122, 127 ). - BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06
Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17
Diese Vorgreiflichkeit ersetzt die ansonsten notwendige Voraussetzung eines Feststellungsinteresses (…vgl. BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 26; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 20, BAGE 124, 240 ;… BGH 7. März 2013 - VII ZR 223/11 - Rn. 19). - BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94
Schadensminderungspflicht des Geschädigten; Pflicht zum Einsatz der verbliebenen …
- EuGH, 10.09.2009 - C-277/08
Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf …
- BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08
Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung
- BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10
Urlaub - Elternzeit
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09
Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers
- BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung …
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
- BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- BAG, 06.05.1981 - 5 AZR 73/79
- BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11
Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage
- BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 956/11
Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung
- EuGH, 12.06.2014 - C-118/13
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14
Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz, …
- BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13
Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 Sa 86/15
Urlaubsabgeltung - Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung
- LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14
Urlaubsersatzanspruch, Abgeltungsersatzanspruch
- BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 507/14
Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - Verfall trotz krankheitsbedingter …
- LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
Urlaub, Verfall, Kündigung
- BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer …
- BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14
Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse
- EuGH, 30.06.2016 - C-178/15
Sobczyszyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie …
- BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15
Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen
- LAG Düsseldorf, 25.07.2016 - 9 Sa 31/16
Urlaubsabgeltung; Schadenersatzanspruch; Verzug; Unmöglichkeit
- BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung
- BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15
Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit
- BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 153/15
Befristung - Feststellungsklage des Arbeitgebers
- BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
Haftung des Arbeitnehmers
- BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15
Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am …
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung
- BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15
Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast
- BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. August 2017 - 3 Sa 228/17 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen des Beklagten aus den Jahren 2012 bis 2015 iHv. 9.750,00 Euro brutto nebst Zinsen und über die Kosten entschieden hat. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 5 Sa 73/19
Vergütung von Überstunden - Darlegungs- und Beweislast
Hinsichtlich der Darlegungslast verbleibt es bei den für einen Überstundenprozess geltenden Maßstäben (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. August 2017 - 3 Sa 228/17 - Rn. 150, juris). - ArbG Hagen, 16.09.2021 - 1 Ca 46/21 Hinsichtlich der Darlegungslast verbleibt es bei den für einen Überstundenprozess geltenden Maßstäben (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.08.2017 - 3 Sa 228/17, BeckRS 2017, 145701).